Wann dürfen Sie Ihr Grundstück nicht einzäunen?

Sie haben ein Grundstück und denken über eine Einzäunung nach? Das ist grundsätzlich möglich – aber nicht immer und überall. Ob als Sichtschutz, Schutz vor unerwünschtem Zutritt oder einfach zur Gestaltung: Es gibt gesetzliche und praktische Grenzen, wenn sie ihr Grundstück einzäunen möchten. In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • in welchen Fällen ein Zaun verboten oder eingeschränkt ist,
  • welche gesetzlichen Regelungen Sie kennen sollten,
  • wie kommunale und nachbarrechtliche Vorschriften die Zulässigkeit beeinflussen,
  • und wie Sie vorgehen, wenn Sie sich nicht sicher sind.

 

Überblick: Welche Rechtsbereiche sind relevant?

Damit Sie Ihre Rechte und Pflichten verstehen, müssen Sie folgende Regelwerke beachten:

  1. Nachbarrecht Ihres Bundeslandes – dort sind Abstände, Zustimmungen, Beschaffenheit geregelt.
  2. Landesbauordnung – insbesondere Bauordnungsrecht, Regelungen zur Baugenehmigung von Einfriedungen/Einfriedungen (Zäunen, Mauern etc.).
  3. Kommunale Vorschriften / Bebauungsplan / Gestaltungssatzungen – viele Städte oder Gemeinden haben spezifische Vorgaben, z. B. wie hoch Zäune sein dürfen, welche Materialien oder Designs erlaubt sind.
  4. Umwelt- und Naturschutzrecht – z. B. wenn geschützte Pflanzen betroffen sind oder wenn der Zaun in Bereichen mit Natur- oder Landschaftsschutz liegt.

Wenn einer dieser Regelbereiche etwas verbietet oder Bedingungen stellt, dürfen Sie nicht einfach „machen, was Sie wollen“.

 

Konkrete Situationen, in denen Sie nicht einzäunen dürfen

Im Folgenden sind typische Fälle aufgeführt, in denen das Errichten eines Zauns entweder verboten ist oder stark eingeschränkt:

Situation Warum ist Einzäunen hier problematisch / verboten? Worauf sollten Sie achten?
Grenzbebauung ohne Nachbarschaftszustimmung Wenn Sie ihr Grundstück exakt auf der Grenze zum Nachbargrundstück einzäunen und der Nachbar nicht zustimmt, kann das problematisch sein. Sie könnten verpflichtet sein, einen Abstand einzuhalten oder dürfen den Zaun nicht in einer bestimmten Höhe errichten. Prüfen Sie, welches Nachbarrecht gilt – etwa in Ihrem Bundesland. Sprechen Sie früh mit dem Nachbarn, und lassen Sie im Zweifel eine Vermessung durchführen, um die genaue Grenze zu kennen.
Zu hohe Einfriedung ohne Genehmigung Oft dürfen Zäune oder Mauern nur bis zu einer bestimmten Höhe „frei“ errichtet werden. Wird diese überschritten, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Andernfalls drohen Rückbauanordnungen. Informieren Sie sich über die zulässige Höhe – ob in Ihrem Bundesland, Ihrer Gemeinde. Bedenken Sie auch: Ein hoher Sichtschutzzaun kann als geschlossene Einfriedung gelten und strengeren Regeln unterliegen.
Nicht genehmigte Zaungestaltung / nicht ortsübliche Einfriedung Manche Gebiete haben Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne, die Materialien, Stil, Farbe, Beschaffenheit des Zauns regeln. Wird der neue Zaun als „nicht ortsüblich“ bewertet, kann er abgelehnt werden oder der Nachbar kann verlangen, dass Sie eine andere Art verwenden. Vergleichen Sie bestehende Zäune im Umfeld (Höhe, Material). Fragen Sie beim Bauamt nach „ortsüblicher Einfriedung“.
Verstöße gegen Grenzabstände bei Pflanzen / lebender Einfriedung Hecken, Sträucher, Bäume, die an der Grenze gepflanzt werden, unterliegen Abstandsregeln – z. B. Abstand zur Grenze, maximale Höhe etc. Wird das nicht eingehalten, kann der Nachbar Rückschnitt verlangen oder sogar Entfernung. Erkundigen Sie sich nach den Abstandsregelungen in Ihrem Bundesland (z. B. §‑Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes). Planen Sie von Anfang an, wie hoch die Pflanzen später werden könnten und wie viel Platz sie brauchen.
In einem geschützten Bereich / unter Denkmalschutz / im Außenbereich Manchmal sind Grundstücke besonderen Schutzbestimmungen unterworfen – z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder Denkmalschutz. Einfriedungen könnten dort eingeschränkt oder verboten sein. Auch im Außenbereich gelten oft strengere Regeln. Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück Teil eines Schutzgebiets ist oder ob Denkmalschutz greift. Fragen Sie die zuständige Behörde.
Verkehrsrechtliche Einschränkungen / Sicht auf Straßen Ein Zaun könnte Sichtbehinderungen an Einmündungen, Kurven oder an öffentlichen Straßen verursachen. Kommunale Vorschriften oder Straßenverkehrsordnungen können deshalb Einschränkungen festlegen. Ein Zaun darf in solchen Bereichen u. U. nicht stehen oder nur eine bestimmte Höhe haben. Schauen Sie, ob in Ihrem Bebauungsplan öffentliche Wege, Sichtzonen oder Straßenvorschriften definiert sind. Lassen Sie sich ggf. bezeichnen, was in der Nähe der Straße zulässig ist.

 

Was heißt das konkret – Beispiele aus deutschen Bundesländern

Damit Ihnen deutlich wird, wie unterschiedlich die Regeln ausfallen, hier ein paar Beispiele:

  • Baden-Württemberg: Hier gibt es klare Regeln zu toten Einfriedigungen (Zäunen, Mauern) mit Grenzabständen. Z. B. muss oft ein Abstand von mindestens 0,50 m zur Grenze eingehalten werden, außer bei offenen Zäunen etc. Mauern, die sehr nahe gebaut werden, müssen so gestaltet sein, dass sie instandgehalten werden können, ohne das Nachbargrundstück zu betreten.
  • Nordrhein‑Westfalen: Einfriedungen bis ca. 2 Meter Höhe sind oft genehmigungsfrei – abhängig von ihrer Lage (z. B. Abstand zur Straße). Wenn aber Sichtschutzwände oder geschlossene Zaunelemente dazukommen, greifen strengere Regelungen. Auch Abstände und Höhe von Hecken sind gesetzlich geregelt.
  • Bayern: Dort gelten oft deutlich strengere Vorschriften für lebende Einfriedungen und Abstand von Pflanzen zur Grundstücksgrenze – z. B. Mindestabstand 0,50 m, wenn Pflanzen höher als eine bestimmte Höhe sind.
Grundstück einzäunen geht auch optisch ansprechend - hier mit Schmuckzaun Alme.
Das eigene Grundstück einzäunen – hier gibt es einige Aspekte zu beachten.

Warum diese Regeln bestehen – und was passiert, wenn Sie sie ignorieren

Die Vorschriften sind nicht willkürlich. Sie dienen:

  • dem Schutz der Nachbarschaft: Licht, Belüftung, Sicht, Privatsphäre
  • der Verkehrssicherheit
  • dem optischen Erscheinungsbild und der städtebaulichen Ordnung
  • der Erhaltung der Pflanzenwelt und Naturvorgaben

Wenn Sie ohne Beachtung dieser Vorschriften handeln, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Rechtliche Beanstandungen durch Nachbarn oder Kommune
  • Rückbauverfügung – der Zaun muss entfernt oder geändert werden
  • Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen von Behörden
  • Streit mit Nachbarn (Kosten für Gerichte, Rechtsberatung etc.)

 

Worauf sollten Sie konkret achten, bevor Sie ihr Grundstück einzäunen?

Damit Sie nicht in den Bereich „das darf man nicht“ fallen, empfehle ich Ihnen folgendes Vorgehen:

Grundstücksgrenze klären

Lassen Sie die genaue Grenzlinie feststellen, z. B. durch einen Vermesser oder Einsicht in Grundbuch / Kataster. Wenn der Zaun auf Ihrer Seite der Grenze steht, sind viele Probleme leichter zu vermeiden.

Nachbarschaftsrecht prüfen:

  • Welches Nachbarrechtsgesetz gilt in Ihrem Bundesland?

    Schmuckzaun Werre als Vorgarten-Umzäunung.
    Einzäunungen sind vielfältig – wie wäre es mit einem Schmuckzaun?
  • Welche Abstands- und Höhenregelungen gibt es?
  • Wie definiert man dort „ortsübliche Einfriedung“?

Bauordnung / Bebauungsplan der Gemeinde einsehen:

  • Gibt es Gestaltungssatzungen?
  • Gibt es besondere Vorschriften in Ihrem Ortsteil?
  • Wie sieht die Regelung bei Sichtschutz, Material, Farbe, Höhe aus?

Genehmigung nötig? 

Prüfen Sie, ob Ihr Zaun oder Ihre Einfriedung über die erlaubte Höhe oder Gestaltungsvorschriften hinausgeht, denn dann brauchen Sie eventuell eine Baugenehmigung.

Zustimmung der Nachbarn

Wenn Sie entlang der Grenze bauen oder lokale Vorgaben dies erfordern, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, denn Einvernehmlichkeit spart oft Aufwand und Ärger.

Planung der Gestaltung

Materialien, Stil, Sichtschutz – wählen Sie so, dass Ihr Zaun sowohl funktional als auch gestalterisch ins Umfeld passt. Das wirkt nicht nur besser, sondern ist oft gesetzlich gefordert (ortsüblich).

 

Fazit: Auf welchen Grundlagen sie bauen können!

Sie dürfen ihr Grundstück nicht einzäunen, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen – etwa:

  • bei unzulässiger Grenzbebauung
  • bei Überschreiten von Höhen ohne Genehmigung
  • wenn die Gestaltung nicht ortsüblich ist
  • wenn Sie Abstände zu Pflanzen oder Grenzlinien nicht beachten
  • wenn Schutzgebiete, Denkmalschutz etc. betroffen sind

Gleichzeitig haben Sie aber auch Rechte: Sie dürfen in vielen Fällen innerhalb der Vorschriften Ihren Zaun errichten. Der Schlüssel liegt darin, rechtzeitig zu prüfen, Vorschriften einzusehen, Nachbarn einzubeziehen und – wenn nötig – Genehmigungen einzuholen. Dann steht der Einzäunung ihres Grundstücks nichts mehr im Wege!

 

Eingezäunter Vorgarten zweier Nachbarn - gemeinsam mit einem Schmuckzaun.
Grundstück einzäunen geht auch Hand in Hand mit den Nachbarn.

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